Ihr Kredit steht bereit!

Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Kreditangebot an (auf den Button klicken):

Jetzt bestes Kreditangebot anfordern »
 
  • Individuelle Kredithöhe
  • Schnell & diskret
  • Top Konditionen
  • Auch ohne Schufa
  • Keine Vorkosten
  • Seit mehr als 40 Jahren
 

Drittschuldnererklärung

Bei Pfändungen von Forderungen des Schuldners ist der Drittschuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine Drittschuldnererklärung abzugeben.

Inhalt ist, dass er erklärt, dass die gepfändete Forderung (auf Auszahlung des Lohns bzw. Gehalts, also nicht die Forderung des pfändenden Gläubigers) tatsächlich besteht und ob bereits andere Pfändungen bzw. Abtretungen vorliegen, die vorrangig bedient werden müssen.

Unser Tipp

Artikel bewerten:
Hinweise zum Datenschutz

49 Bewertungen (Ø 4.3 von 5.0)

Artikel weiterempfehlen:
Share
Tweet
+1