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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Lesen Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Beantragung von Krediten, Formalitäten sowie die Schufa.

  • Voraussetzungen für einen Kredit ohne Schufa
    Im Grunde kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen Kredit ohne Schufa beantragen
  • Wie erhalte ich meinen Kredit ohne Schufa?
    Der Kreditaantrag erfolgt online über das Antragsformular.
  • Ist die Kreditanfrage Verbindlich?
    Der Kreditgeber erstellt Ihnen aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten aus dem Kreditantrag ein unverbindliches Kreditangebot.
  • Wird ein zweiter Kreditnehmer benötigt?
    Es ist nicht nötig einen zweiten Kreditnehmer zu benennen, wird aber empfohlen.
  • Welche Kreditsummen sind möglich?
    Der Kreditgeber bietet Ihnen Kredite von 2.500 EUR bis zu 100.000 EUR an. Immobilienkredite sind bis 300.000 EUR möglich.
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?
    Für einen Kredit fallen Zinsen und i.d.R. Bearbeitungskosten an. Bei den Bearbeitungskosten handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Darlehensbetrag berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet.
  • Wann werden mir die Zinsen in Rechnung gestellt?
    Die Zinsen für die noch offene Kreditsumme werden mit der monatlichen Rate zusammen in Rechnung gestellt.
  • Was ist der effektive Jahreszins?
    Der Effektivzins berücksichtigt neben den Zinsen für den überlassenen Kredit (Nominalzinssatz) auch die Bearbeitungskosten und andere Faktoren. Hierunter fallen Preisbestandteile, die für den Kunden nicht offensichtlich erkennbar sind wie Zinseszinseffekte aufgrund unterjähriger Zinsberechnungen und nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnungen. Mehr dazu im Kreditlexikon.
  • Kann ich die Laufzeit eines Kredites verlängern?
    Auf besonderen Antrag hin kann eine Verlängerung der Laufzeit genehmigt werden. Dabei wird eine Stundung durchgeführt und es werden zusätzlich zu den monatlichen Tilgungsraten und den anfallenden Zinsen nochmals Zinsen für die Verlängerung der Laufzeit erhoben. Der Kreditvertrag kann um höchstens sechs Monate verlängert werden.
  • Kann ich vom Kreditvertrag zurücktreten?
    Allen Kreditnehmern steht ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung zu. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Ist eine Kreditversicherung Bestandteil des Kreditvertrages, kann der Kreditnehmer ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen von der Bank in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer verlangen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Wie wir mit Ihren Internet-Daten umgehen
    Ihre Angaben sind grundsätzlich freiwillig. Soweit Sie uns persönliche Daten wie z.B. Ihre Wohn- oder eMail-Adresse, Ihre Telefon- oder Fax-Nummer und andere personenbezogene Daten mitteilen, werden wir diese Daten streng vertraulich behandeln und keine dieser Daten an andere Unternehmen für deren werbliche Zwecke weitergeben. Ihre Daten und Transaktionen unterliegen unseren strengen Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards. Zweck der Datenerhebung ist, Daten für die gewünschte Vertragsanbahnung zu erfassen und Sie hierbei zu unterstützen. Die Daten sind bei der Übertragung durch die SSL Verschlüsselung nicht von Dritten einsehbar.
  • Brauche ich eine Kreditlebensversicherung?
    Die Kreditbewilligung ist völlig unabhängig vom Abschluss einer Kreditlebensversicherung. Diese ist ein optionales Angebot, dass Ihnen und Ihren Angehörigen im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und sogar bei Arbeitslosigkeit zusätzlichen Schutz bietet. Bei Eintritt eines dieser Fälle übernimmt die Kreditlebensversicherung die Rückzahlung Ihres Kredites. Daher ist die Kreditlebensversicherung äußerst empfehlenswert.
  • Wer ist die Schufa?
    Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden Wirtschaft (Handel). Ihr Ziel ist es die Mitgliedsunternehmen und die Gesamtheit der Kunden vor unseriösen Kreditnehmern zu schützen und somit Verluste zu verhindern. Siehe auch Schufa.
  • Wie funktioniert die Schufa? Bei der Eröffnung und Schließung von Girokonten, der Ausgabe von Kreditkarten, der Vergabe von Krediten und Übernahme von Bürgschaften führen die Kreditinstitute bzw. die kreditgebende Wirtschaft eine Meldung an die SCHUFA durch. So werden z.B. bei einer Kreditvergabe u.a. die Kredithöhe, der Zinssatz, die Laufzeit gemeldet. An die SCHUFA werden aber auch Negativmerkmale wie Kündigungen wegen Ratenverzugs, Mahnbescheide, Scheckrückgaben, Zahlungsverzuge oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gemeldet.

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