Die Pferdehaftpflichtversicherung - Tierisch gut versichert
Das Glück dieser Erde liegt bekanntlich auf dem Rücken der Pferde. Um das Zusammenleben mit den Vierbeinern genießen zu können, sollten Sie dieses Glück gut versichern. Der Umgang mit Pferden birgt stets ein besonderes Risiko in sich. Pferde reagieren in Stress- und Schrecksituationen sehr sensibel. Die Panik und der natürliche Fluchttrieb der Pferde können großen Schaden anrichten. Besonders schwerwiegend sind Reitunfälle, die Verletzung einer Person oder die Zerstörung eines Sachgutes durch ein Pferd. Im Falle der Verletzung eines Menschen kommen auf den Halter oder Besitzer des Pferdes enorme Kosten zu – schlimmstenfalls ein Leben lang. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, denn laut § 833 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Sie als Pferdehalter/-besitzer für jeden Sachschaden und jede Verletzung einer anderen Person durch Ihr Pferd zur Verantwortung gezogen. Diese Versicherung deckt die Kosten eines Schadenfalls und bewahrt Sie zudem vor einer finanziellen Überforderung. Bevor Sie jedoch eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie zunächst die Haltungsumstände Ihres Pferdes prüfen. Ist das Tier in einem Pensionsstall untergebracht, sollten die Leistungen der Haftpflichtversicherung u. a. Mietschäden an fremden Sachgütern einschließen. Dies gilt auch für die Unterbringung bei Privatpersonen. Bei Panikattacken des Pferdes oder in Schrecksituationen kann eine Pferdebox ernstlich beschädigt werden. Auch für Beistellpferde ist die Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll, denn obwohl Beistellpferde grundsätzlich nur den Zweck der Gesellschaft für andere Pferde erfüllen, können auch sie einen erheblichen Schaden anrichten. In diesem Fall trägt der Halter die Verantwortung. Wird Ihr Pferd von anderen Personen geritten oder gefahren, ist der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung mit Fremdreiterrisiko ratsam. Sie deckt z.B. das Risiko eines Reitunfalls ab oder das Verursachen eines Flurschadens. Des weiteren sollten Sie etwaige Auslandsaufenthalte des Pferdes mitversichern, denn die Pferdehaftpflicht greift grundsätzlich nur bei Schäden, die im Inland verursacht wurden. Das Risiko eines ungewollten Deckaktes ist bei der Haltung von Hengsten und Stuten, auch in getrennten Ställen, nicht ganz auszuschließen. Ist die Hengsthaltung in der nähren Umgebung Ihrer Stute bekannt, empfiehlt sich die Absicherung eines Deckschadens in der Versicherung. Als Hengsthalter ist diese Absicherung für Sie ebenfalls sinnvoll. Nehmen Sie und Ihr Pferd an Turnieren oder Pferderennen teil, sollten Schadensfälle außerhalb des Stalls in der Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Ausritte und Transporte. Bevor nun die endgültige Versicherungspolice erstellt wird, ist eine Auflistung aller Personen die regelmäßig und unregelmäßig mit Ihrem Pferd in Kontakt kommen wichtig. Zu diesen Personen zählen Pfleger, Stallpersonal, Ihre Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Familienmitglieder, die Sie des öfteren zu den Pferden begleiten sowie Tierärzte und Tierarzthelfer. Die Auswahl der Versicherung soll sowohl unter der vorgegebenen Deckungssumme sowie unter dem finanziellen Aspekt stattfinden. Aktuell sind Deckungssummen in Höhe von mehr als 3.000.00,00 € empfehlenswert. Je höher diese Summe gewählt wird, desto besser sind Sie als Pferdebesitzer abgesichert. Günstige Pferdehaftpflichtversicherungen gibt es bereits für 30,00-50,00 € monatlich – kleines Geld für großen Schutz.Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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