SCHUFA-Eintrag
Unter dem Kürzel SCHUFA versteht man die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie sammelt Daten über Verbraucher.
Es werden zum Beispiel bereits Daten über einen Konsumenten gespeichert, wenn dieser ein Girokonto eröffnet.
Die SCHUFA selbst erhebt keine Daten und führt keine Nachforschungen durch.
Sie ist allerdings eine Datensammelstelle und bezieht Infos von ihren Vertragspartnern. Vertragspartner sind Banken, Versicherungen, Bausparkassen, der Versandhandel, Leasingfirmen, Telekommunikationsunternehmen,...
Diese Vertragspartner erhalten wiederum von der SCHUFA Auskünfte: einerseits spricht man von A-, andererseits von B-Auskünften. B-Auskünfte sagen etwas darüber aus, ob der Kunde sich in der Vergangenheit vertragstreu verhalten hat und zum Beispiel Raten ordnungsgemäß beglichen hat. A-Auskünfte gibt es bei Kreditverträgen, Führung eines Girokontos oder bei Kreditkartengebrauch und sagen etwas über die zahlenmäßige Belastung des Konsumenten aus.
Nicht jede Stelle erhält alle Infos, die in der SCHUFA gespeichert werden. Banken etwa erhalten sämtliche Infos über andere gemeldete Merkmale von Banken, ihnen wird aber nicht preisgegeben, dass und in welcher Weise man Kunde bei Versandhäusern ist oder Handyvertragspartner. Informationen aus diesen Branchen werden erst bei Leistungsstörungen (etwa der Einleitung eines Mahnverfahrens) mitgeteilt. Ebenso wird Handyfirmen, Warenhäusern und Vermietern nicht preisgegeben, welche Bankbeziehungen man hat, außer es kommt zu den eben genannten Leistungsstörungen.
Wann kommt es zu (negativen) SCHUFA- Einträgen?
Grundsätzlich gilt, dass es bei Einleitung eine Mahnverfahrens und wenn der Forderung nicht widersprochen wurde, zu einem negativen SCHUFA-Eintrag kommt. Ebenso führen Insolvenzeröffnung und Kreditaufnahme zu SCHUFA-Einträgen. Wer lediglich Probleme mit geplatzten Lastschriften oder noch nicht beglichenen Rechnungen hat, sollte dies bereinigen. Dann kommt es auch zu keinen Einträgen.
Weiters ist es so, dass, wenn man einmal einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommt, diesen nicht mehr los wird (etwa bei nicht rechtzeitig erfolgter Ratenbegleichung). Vertragspartner der SCHUFA haben wiederum Einblick in den Eintrag und die eigene Bonität wird in Frage gestellt. Hat man einen negativen SCHUFA-Eintrag, kann es dazu kommen, dass Banken einem die Eröffnung eines Girokontos oder die Aufnahme eines Kredits schwerer machen oder gar verweigern.
Wer erfahren möchte, welche SCHUFA-Einträge er selbst hat, kann eine schriftliche, aber kostenpflichtige Selbstauskunft verlangen, er kann dies auch online tun.
Dieser Artikel wurde am 31.01.2011 von Kreditinform veröffentlicht.
banken europa | faq | finanzlexikon | geldplaner | kredithöhen |
kredite bundesweit |
ratgeber | schulden
autokredit | kreditarten | kreditvergleich | privatkredit | ratenkredit | urlaubskredit | schweizer kredit
© 2004 – 2025 kreditinform.de
autokredit | kreditarten | kreditvergleich | privatkredit | ratenkredit | urlaubskredit | schweizer kredit
© 2004 – 2025 kreditinform.de