Was ist beim Abschluss einer Rentenversicherung zu beachten?
Die gesetzliche Altersabsicherung wird mit Sicherheit für die heute Berufstätigen der Jahrgänge 1965 und jünger nicht mehr ausreichen. Experten vermuten, dass etwa ab 2025 bis 2030 das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung die dann vorhandene Alterspyramide nicht mehr tragen wird. Auch aus diesem Grund fördert der Staat seit den 2000er Jahren sehr großzügig über Modelle wie die Riester-Rente (seit 2001) und die Rürup-Rente (seit 2005) den Aufbau der privaten Rentenversicherung. Diese oder ähnliche Modelle sollten auf jeden Fall genutzt werden. Welche Rentenvorsorge wählen? Welches private Rentenmodell im Einzelfall die höchste Rendite erwirtschaftet, hängt sehr stark von der Person des Versicherungsnehmers und seiner momentanen Verhältnisse ab. Beispiel Riester- und Rürup-Rente: Während die Riester-Rente grundsätzlich nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtigen zugutekommt, richtet sich die Rürup-Rente gerade an Selbstständige, aber nicht nur an diese. Auch gut verdienende Arbeitnehmer, die alle Fördermöglichkeiten der Riester-Rente ausgeschöpft haben, können zusätzlich eine Rürup-Rente abschließen. Diese ermöglicht immerhin einen Steuerabzug bis 20.000 Euro jährlich, wobei im Jahr 2012 insgesamt 74 Prozent der Einzahlungen abzusetzen sind, jährlich um 2 Prozent steigend. Und nicht nur Riester- oder Rürup-Rente sind interessant, es gibt nach wie vor weitere Modelle der privaten Rentenversicherung, die mit interessanten Anlageformen sehr hohe Renditen versprechen. Die fondsgebundene Rentenversicherung, zwar auch per Riester und Rürup möglich, wird durch einige Gesellschaften auch ohne diese Vehikel sehr solide gemanagt, was einen überdurchschnittlichen Rentenzuwachs erwarten lässt. Es ist allerdings zu konstatieren, dass an Riester und Rürup kaum noch ein Weg vorbei führt, zu hoch sind einfach die Förderungen und Steuerersparnisse, als dass man auf sie verzichten sollte. Bei der Wahl einer Rentenversicherung können sich die Versicherungsnehmer grundsätzlich entscheiden zwischen: -klassische Rentenversicherung -Fondsgebundene Rentenversicherungen -Fondssparplan -Banksparplan mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn -Pensionskasse oder Pensionsfonds Ausgestaltung und Anbieterunterschiede Die Ausgestaltung fällt im Einzelnen sehr differenziert aus, daher sollen nur die grundlegenden Unterschiede erläutert werden. Bei einer klassischen Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer monatliche (auch vierteljährliche, jährliche) Beiträge, die das Versicherungsunternehmen verzinst anlegt. Der Versicherer garantiert hierbei eine Mindestrendite, die gesetzlich festgelegt wird, sich an den Renditen zehnjähriger Bundesanleihen orientiert und derzeit (2012) 1,75 Prozent beträgt. Es kann und wird meist mehr Rendite erwirtschaftet. Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen beziehungsweise den später umzuwandelnden Fondssparplänen soll am Aktienmarkt grundsätzlich eine höhere Performance erwirtschaftet werden, was mit Risiken verbunden sein kann. Gerade hier ist zu beachten, was der entsprechende Anbieter in der Vergangenheit für eine Performance erwirtschaftet hat. Der Banksparplan ist sehr sicher, verzinst allerdings relativ niedrig. Pensionskassen und Pensionsfonds leben vom großen Pool ihrer Mitglieder, sie werden häufig über Firmen angeboten und sind beispielsweise ein wichtiges Instrument der betrieblichen Altersvorsorge. Hier kommen besondere steuerliche Förderungen zur Geltung, es müsste der Arbeitgeber mit einbezogen werden. Für Arbeitnehmer ist die bAV jedoch nach wie vor sehr zu empfehlen. Die Betriebsrente wird neuerdings auch als Riester-Rente angeboten, wobei darauf zu achten ist, welche Fördermöglichkeiten im Einzelnen angewendet werden.Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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