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SCHUFA - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privates Unternehmen, das durch seine Dienstleistungen Personen zu einer schnellen und kostengünstigen Kreditvergabe verhilft. Basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip melden die der SCHUFA angeschlossenen Vertragspartner Informationen zum Kreditverhalten ein, und bekommen bei einer Kreditanfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers.

Damit stellt die SCHUFA dem Händler, bei dem auf Rechnung bestellt wird, oder der Bank, die einen Kredit vergeben möchte, schnell einen Teil der Informationen zur Verfügung, die für eine Kreditvergabe wesentlich sind. Diese müsste der Kreditinteressent ansonsten selbst aufwändig beschaffen.

Der Schufabestand umfasst mehr als 300 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Bürgern. Zu einem Großteil der gespeicherten Personen liegen ausschließlich Positivmerkmale vor, also keine Hinweise zu Zahlungsstörungen oder Zahlungsausfällen.

Die SCHUFA-Klausel

Das Wort “Klausel” ist vom Lateinischen abgeleitet und bedeutet so viel wie “Einzelbestimmung”. In Verträgen gibt es häufig Klauseln. Bei zahlreichen Kreditinstituten ist die SCHUFA-Klausel Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch deine Unterschrift willigt der Kunde ein, dass die Bank Informationen bei der SCHUFA anfragen und Daten zur Person an die SCHUFA weiterleiten darf. Ist man damit nicht einverstanden, dann kann man diese Klausel aus dem Vertrag streichen lassen. Bei der Kontoeröffnung kann das Streichen allerdings dazu führen, dass die Bank einen Dispokredit, eine EC-Karte und ähnliche Zusatzleistungen aus dem Vertragsverhältnis ausschließt, die eine Verfügung über Geld ermöglichen, das eventuell gerade nicht vorhanden ist.

Die SCHUFA Vertragspartner

Vertragspartner bei der SCHUFA sind Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen anderer Branchen, wie zum Beispiel Telekommunikation, Versandhandel, Handel oder Energieversorger. Das Prinzip basiert dabei auf Gegenseitigkeit: Vertragspartner geben Informationen an Schufa weiter und fragen Informationen oder auch Einschätzungen zum wirtschaftlichen Risiko eines Geschäfts an. Um SCHUFA-Vertragspartner zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen erfüllen.

Die gespeicherten Daten

Die Schufa erhält die Daten von ihren Vertragsunternehmen sowie durch Auswertung öffentlicher Verzeichnisse und amtlicher Bekanntmachungen. Selbst erhebt sie keine Daten.

Gespeichert werden Angaben über:

  • Eröffnung von Girokonten
  • Ausgabe einer Kreditkarte
  • Bürgschaften
  • Leasing- und Mietkaufgeschäfte mit Betrag, Leasing- bzw. Mietdauer und -beginn
  • grundpfandrechtlich gesicherte Kredite ohne Betrag
  • Kredite mit Betrag, Ratenzahl und Ratenbeginn bzw. mit Betrag, Laufzeit und Laufzeitbeginn oder -ende
  • Saldo nach Kündigung eines Kreditvertrags
  • uneinbringlich titulierte Forderungen
  • Verkauf von Forderungen
  • Kontomissbrauch

Die Schufa registriert zugunsten des Verbrauchers auch, ob zu einer gesamtfällig gestellten Forderung ein Vergleich vereinbart wurde oder ob gegen eine titulierte Forderung ein Rechtsmittel/Rechtsbehelf eingelegt wurde.

Nicht gespeichert werden dürfen Angaben über:

  • Familienstand
  • Einkommen
  • Guthaben
  • Depotwerte
  • sonstige Vermögensverhältnisse

Allerdings: Die Höhe des Einkommen ist trotzdem aus dem Überziehungskredit, der bei den Kontoangaben vermerkt ist, ersichtlich. Er liegt üblicherweise beim Dreifachen des Nettoeinkommens.

Das Bewertungsverfahren

Zur Bewertung jedes Verbrauchers bedient sich die Schufa eines sog. Score-Verfahrens (Punkte-Verfahren). Dieses ist allerdings undurchsichtig und wird von der Schufa auch nicht offengelegt.

Es funktioniert wie folgt: Aus den gespeicherten Daten wird eine Punktzahl zwischen 0 und 1.000 berechnet. Der Score-Wert soll dabei helfen zu berechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Verbraucher einen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dazu wird eine Vergleichsgruppe von Personen mit ähnlichen Schufa-Daten gebildet und untersucht. Der Score-Wert des einzelnen verschlechtert sich, wenn viele Personen der Vergleichsgruppe in der vergangenen Zeit ihre Kredite nicht zurückgezahlt haben.

Problematisch ist, dass konkrete Daten, etwa über das Einkommen, Vermögen oder Grundbesitz, die noch am ehesten über etwas über die Bonität aussagen, nicht berücksichtigt werden. Grund: Diese Informationen darf die Schufa nicht speichern.

In Verbraucherschützerkreisen wird gemunkelt, dass der Score-Wert z.B. bei mehren Girokonten, häufigen Umzügen oder einer schlechten Wohngegend sinkt.

Umfang der Schufa-Auskünfte

Informationen von der Schufa gibt es nur, wenn der Kreditgeber, Vermieter etc. „in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse am Empfang der Daten glaubhaft darlegt“. Die Anfragegründe werden stichprobenartig überprüft.

Die Schufa erteilt zwei Arten von Informationen:

So genannte B-Auskünfte
Diese Auskünfte enthalten nur Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten des Verbrauchers. Nicht jeden potentiellen Vertragspartner hat nämlich zu interessieren, wie viele Kredite der Verbraucher in welcher Höhe hat und ob diese ordnungsgemäß abgezahlt wurden. Darum erhalten diese Auskünfte nur Negativ-Merkmale. Ob sich der Verbraucher gerade in Zahlungsschwierigkeiten befindet, geht ihn dagegen nichts an.

So genannte A-Auskünfte
Bei bestimmten Verträgen (z.B. Kreditvergabe, Führung eines Girokontos mit Überziehungsrahmen und Ausgabe von Kreditkarten) ist es für den potentiellen Vertragspartner von Bedeutung, die gesamte Belastung des Kunden zu kennen. Deshalb erhalten z.B. Banken neben den Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten auch solche über Positiv-Merkmale, z.B. Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Krediten.

Löschung von Einträgen

Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch oder veraltet ist, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.
Schufa-Einträge müssen außerdem nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Dazu gehören:

  • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten (sie werden aber auf Nachfrage nur zehn Tage lang bekanntgegeben)
  • Kredite nach drei vollen Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
  • Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung. Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen
  • Kundenkonten des Handels nach drei Jahren
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; die Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Kontaktmöglichkeiten

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Service-Telefon: 01805 – SCHUFA (01805 - 72 48 32)*
www.schufa.de und www.meineSchufa.de
(*14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobil viel höher)

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