Umschuldungskredit
In Zeiten von ungünstiger Wirtschaftslage und hoher Arbeitslosigkeit, sind immer mehr Menschen gezwungen ihr Leben zu finanzieren, Darlehen aufzunehmen, oder bestehende Kredite wie beispielsweise den Dispositionskredit, aufgrund von Tilgungsschwierigkeiten umzuschulden. Umgeschuldet werden können jedoch auch die Gleitzinsdarlehen in Festzinsfinanzierungen, die Anschlussfinanzierungen für Immobilien, sowie die sogenannten Zwischenfinanzierungen. Wer dies jedoch plant und umsetzen muss, der kommt um eine Bonitätsprüfung von Seiten der beauftragten Bank nicht herum. Liegt eine Kreditanfrage vor, dann wird zunächst die Kreditwürdigkeit, die Bonität, des Antragstellers abgefragt. Dies erfolgt in der Regel mit Hilfe der Schufa-Auskunft. Die Aufgabe der Schufa ist es, die Vertragspartner vor Kreditausfällen und Sie als Verbraucher und Antragsteller vor einer Überschuldung zu bewahren und zu schützen. Diese Auskunft enthält Angaben zu Ihren persönlichen Daten, zu bereits bestehenden Darlehensverträgen, zur Anzahl der abgeschlossenen Mobilfunkverträge, zu Zahlungsschwierigkeiten früherer Finanzierungen, sowie über Kreditausfälle. Alle Werte ergeben abschließend den sogenannten Bonitäts-Score, mit einer Prozentzahl zwischen 1 und 1000. Niedrige Ergebnisse stellen für das beauftragte Kreditinstitut eine hohe Kreditausfallwahrscheinlichkeit dar. Derzeit werben viele Banken und Kreditinstitute mit günstigen Zinskonditionen. Als Verbraucher können Sie hier unter Umständen sparen, wenn Sie mehrere bestehende Kredite zu einem einzigen Kredit zusammenfassen und bestehende Kredite damit ablösen. Ein Umschuldung erhöht in der Regel das Restdarlehen sowie die gesamte Kreditsumme, ist aber aufgrund der derzeitigen niedrigen Zinsentwicklung letztendlich eventuell jedoch günstiger als die Tilgung der einzelnen Kredite, bzw. des Dispositionskredits. Wurde der Dispositionskredit auf dem Girokonto genutzt, so kann dieser ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist abgelöst werden. Als Umschuldungskredit mit vollständiger Tilgung bietet sich hier der klassische Ratenkredit mit einer durchschnittlichen Laufzeit von bis zu sieben Jahren an. Wer jedoch einen bestehenden Ratenkredit umschulden möchte, der muss in der Regel eine längere Kündigungsfrist einhalten. Meist sind diese erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten kündbar, bzw. umzuschulden. Der Umschuldungskredit kann dann im Anschluss daran zur Tilgung des Ratenkredits zum Einsatz kommen. Auch wer ein Hypothekendarlehen nutzt, kann unter Umständen von den derzeit günstigen Zinsen profitieren und die monatliche Zinsbelastung senken. Ist hier jedoch eine Zinsfestschreibung für einen bestimmten Zeitraum, meist beläuft sich dieser auf fünf oder zehn Jahre, erfolgt, ist eine Umschuldung und Tilgung des bestehenden Hypothekendarlehens fast ausschließlich mit Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr möglich. Ob ein Umschuldungskredit von Vorteil ist lässt sich demzufolge nur sagen, wenn Sie zur Berechnung den zukünftigen Zinsaufwand sowie die Vorfälligkeitskosten hinzurechnen. Bei Umschuldung von Immobiliendarlehen sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass, wenn die Neuaufnahme des Darlehens bei einer anderen Bank erfolgt, Grundbuchänderungen vorgenommen werden müssen, welche ebenfalls Kosten verursachen.
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