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Drittschuldner

Bei Pfändungen von Forderungen des Schuldners ist der Drittschuldner derjenige, gegen den sich Forderungen des Schuldners richten.

Soll z.B. der Lohn eines Schuldners gepfändet werden, ist der Arbeitgeber der Drittschuldner, denn der Schuldners hat einen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung seines Arbeitslohns. Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses darf der Drittschuldner die gepfändete Forderung nicht mehr an den Schuldner auszahlen (§ 829 ZPO). Konkret beim Arbeitslohn heißt das, dass der pfändbare Anteil nicht mehr ausgezahlt wird. Der Drittschuldner ist auch verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung abzugeben.

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