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Durchhalteprämie

Vier Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens muss der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren dem Schuldner 10% und ab dem fünften Jahr 15% der an ihn gegangenen Beträge an den Schuldner wieder zurückführen.

Dadurch soll eine gewisse Motivation des Schuldners gefördert werden (§ 292 Abs. 1 Satz 4 InsO)

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