Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist ein Hilfsmittel zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Sie wurde früher Offenbarungseid genannt. Der Gläubiger muss einen Antrag zur Anberaumung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) stellen. Folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen vorliegen: Titel mit Vollstreckungsklausel, Zustellung, erfolglose Sachpfändung - Fruchtlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, das detaillierte Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation enthält, Angaben zu Veräußerungen in der Vergangenheit und die Richtigkeit seiner Angaben bezeugen. Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, in das jedermann Einsicht nehmen kann. Ebenso erfolgt in der Regel ein entsprechender Vermerk bei der SCHUFA. Mit einer eidesstattlichen Versicherung beteuert der Schuldner, dass die Erklärung, die "an Stelle eines Eides" abgegeben wird, hundertprozentig richtig ist. Damit kann der Schuldner seine Erklärung glaubhaft machen, sowohl gegenüber Behörden als auch in einem Prozess. Denn die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. Gesetzlich vorgeschrieben ist die eidesstattliche Versicherung - früher auch Offenbarungseid genannt - beispielsweise bei einer Zwangsvollstreckung. Die eidesstattliche Erklärung gibt in schriftlicher Form Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person. Sie muss bei Gericht oder vor einem Gerichtsvollzieher abgegeben werden. Gläubiger erhalten durch dieses Verzeichnis Aufschluss über Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird drei Jahre im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes geführt. Zu einer erfolgreichen Schuldenbekämpfung gehört auch die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Überschuldung, mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung, dem Umgang mit Geld usw. Das ist auch einer der Gründe, warum man sich in einer solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle wenden sollte. Eine seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine ganzheitliche Beratung, die sich nicht nur um die reinen Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts-Schulden sowie das persönliche und soziale Situation umfasst.
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