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Gläubiger

Als Gläubiger wird derjenige bezeichnet, dem man Geld schuldet.

Dies können auch mehrere Personen sein. Im Schuldrecht definiert man einen Gläubiger als jemanden, der gegen einen anderen, einen Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.

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