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Betriebliche Altersvorsorge

Viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an. Durch diese zusätzliche Versorgungsleistung können die Arbeiter und Angestellten einer Firma Zahlungen im Alter oder im Falle einer Invalidität erhalten. Außerdem erhalten die Angehörigen des Mitarbeiters bei seinem Tod ebenfalls eine Leistung. Die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ist § 1 des Betriebsrentengesetzes.

Eine betriebliche Altersvorsorge können alle Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden, Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft sowie alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhalten. Auch wenn ein Außenstehender ausschließlich für ein bestimmtes Unternehmen tätig ist, kann ihm für diese Tätigkeit eine betriebliche Altersversorgung angeboten werden. Somit ist solch eine Betriebsrente ein gutes Mittel für den Arbeitgeber, um Mitarbeiter an sich zu binden oder sie für gute Leistungen zu belohnen. Der Vorteil für die Mitarbeiter liegt vor allem in der Steuerersparnis während der Ansparphase und darin, dass sie im Alter eine zusätzliche Rente zur gesetzlichen Rente erhalten. Bei vielen Formen der betrieblichen Altersvorsorge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Der Arbeitnehmer kann seinen Beitrag meist in Form eines Gehaltsverzichts leisten. Die Beiträge, die er in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, sind während der Einzahlphase steuerfrei, sofern sie nicht mehr als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Dafür muss die Betriebsrente im Alter voll versteuert werden, was trotzdem eine Ersparnis bedeutet, weil die Rente meist niedriger ist als das Gehalt.

Bei der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Modelle zur Auswahl. Bei einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber selbst finanzielle Rücklagen, um seinen Angestellten bei deren Pensionsalter, bei Berufsunfähigkeit oder den Angehörigen nach dem Tod des Angestellten Zahlungen zu leisten. Der Arbeitgeber kann sich bei einer Direktzusage selbst aussuchen, welche Anlageform er für die Rückstellungen wählt. Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersvorsorge auch über eine Unterstützungskasse durchführen. In diesem Fall werden die Rücklagen bei der Unterstützungskasse angelegt, die selbst aber keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bietet. Stattdessen garantiert weiterhin der Arbeitgeber, dass die Zusatzrente gezahlt wird. Sowohl bei der Direktzusage als auch bei der Unterstützungskasse muss der Arbeitgeber Mitglied im Pensionssicherungsverein sein. Dieser Verein garantiert die Weiterzahlung der Betriebsrenten, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss. Eine betriebliche Altersvorsorge kann auch über eine Pensionskasse oder über einen Pensionsfonds ausgeführt werden. Eine Pensionskasse ist eine selbstständige Versicherung, in die entweder nur der Arbeitnehmer oder der Angestellte und der Arbeitgeber gemeinsam Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge einzahlen. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die die Zahlungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor allem in Aktien und in Rentenpapieren anlegt. Auch ein Pensionsfonds ist Mitglied im Pensionssicherungsverein. Die fünfte und letzte Möglichkeit, wie die Gelder einer betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden können, ist über eine Direktversicherung. Dies ist eine spezielle Lebensversicherung, bei dem der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer abschließt. Begünstigter dieser Versicherung ist bei Arbeitnehmer beziehungsweise seine Angehörigen.

Dieser Artikel wurde am 03.03.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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