Die Bonität eines potentiellen Mieters prüfen
Informationen über die Bonität eines Mieters sind wichtig, damit Vermieter sich vor Mietausfällen schützen können. Wenn sie eine Mietausfallversicherung abgeschlossen haben, verlangen die Versicherungsbedingungen ebenfalls die sorgfältige Auswahl künftiger Mieter einschließlich einer Bonitätsprüfung. Ein wichtiger Baustein der Bonitätsprüfung ist die Schufa-Anfrage. Vermieter können Vertragspartner der Schufa werden und entsprechende Abfragen durchführen. Voraussetzung für jede Abfrage ist, dass der Mietinteressent ihr zugestimmt hat. Wer als Vermieter nicht selbst einen Vertrag mit der Schufa abschließen möchte, kann diese Aufgabe an die Hausverwaltung oder den Makler übertragen. Viele Vermieter führen die Abfrage bei der Schufa nicht aktiv durch, sondern lassen sich eine Selbstauskunft des Mietinteressenten vorlegen. Dieses Verfahren ist möglich, es ist aber unprofessionell und widerspricht den bei allen Kreditverträgen üblichen Gepflogenheiten, wonach der Anbieter einer Leistung die Abfrage bei der Schufa vornimmt. Eine Schufa-Anfrage informiert nur über vergangene schwerwiegende Verfehlungen des Mietinteressenten in der Vergangenheit. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob er etwa den größten Teil seiner Zahlungen erst nach einer Mahnung geleistet hat. Auch ist ein Negativeintrag nicht unbedingt ein zwingender Hinweis auf künftige Mietausfälle. Das gilt besonders, wenn der Mietinteressent belegt, dass sich seine finanziellen Verhältnissen seit dem Verwirken des Eintrags verbessert haben. Über das Zahlungsverhalten des Mietinteressenten kann der bisherige Vermieter Auskunft geben. Dieser kann um eine Bescheinigung gebeten werden, dass keine Mietschulden bestehen. Ob eine Verpflichtung zum Ausfüllen einer solchen Bescheinigung besteht, wird zurzeit von Gerichten noch nicht einheitlich beantwortet. Auch muss berücksichtigt werden, dass Mieter möglicherweise ihren Vermieter erst nach dem Finden einer neuen Wohnung über den geplanten Auszug informieren wollen. Alternativ zu einer Bescheinigung des aktuellen Vermieters kann der potentielle Mieter gebeten werden, Zahlungsnachweise für die Mietzahlungen der letzten Monate vorzulegen. Anhand dieser Nachweise lässt sich feststellen, ob die Miete pünktlich oder regelmäßig verspätet bezahlt wurde. Der Begriff der Bonität beschränkt sich aber nicht nur auf das bisherige Zahlungsverhalten, sondern beinhaltet auch die künftige Fähigkeit des möglichen Mieters, die Miete pünktlich und regelmäßig zu bezahlen. Die wichtigste Frage für eine Prognose der zukünftigen Bonität ist, ob das Einkommen des Mieters und die Höhe der Miete einander entsprechen. Für eine Antwort auf diese Frage kann sich der Vermieter eine Verdienstbescheinigung vorlegen lassen. Kreditinstitute rechnen oft nur das Einkommen aus der Haupttätigkeit für eine Kreditentscheidung an und berücksichtigen selbst regelmäßige Nebeneinnahmen nicht. Diese Wertung ist für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Mieters nicht sinnvoll, hierbei können alle nachgewiesenen Einnahmen akzeptiert werden. Falls weder die Höhe der Miete noch die Größe der Wohnung die geltenden gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet, verfügen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II bezogen auf die Miete trotz geringer Einnahmen über eine ausgezeichnete Bonität, da für sie das Jobcenter die Bezahlung der Miete übernimmt und diese direkt auf das Konto des Vermieters überweist. Wenn Menschen Arbeitslosengeld II beziehen, ist ihre Bonität in Bezug auf die Mietzahlung selbst bei negativen Schufa-Einträgen gesichert.Dieser Artikel wurde am 15.01.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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