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Die Löschung von Schufa-Einträgen

Die Schufa ist eine Schutzeinrichtung für Geschäftsleute und Kreditgeber. Es werden bei dieser Organisation Daten erfasst, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden einstufen sollen. Es werden unterschiedliche Stufen der Kreditwürdigkeit gebildet. Wer als Verbraucher einen Kredit aufnimmt, wird bei der Schufa vermerkt. Ebenso werden Zahlungsrückstände, Zahlungsschwierigkeiten und geplatzte Kredite eingetragen.

Als negativer Eintrag bei der Schufa wirkt sich auch aus, wenn ein Bürger die eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder ein Haftbefehl zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde. In diesen Fällen ist es sehr schwierig, dass man als Verbraucher noch einmal einen Kredit bekommt.

Wenn dennoch ein Kredit benötigt wird, sollte darauf geachtet werden, dass solche negativen Einträge bei der Schufa gelöscht werden. Wie kann man nun einen solchen Eintrag löschen lassen? Zunächst kann man sich bei der Schuldnerkartei beim Amtsgericht erkundigen, ob negative Einträge bestehen. Dort erfährt man auch, wegen welcher Gläubiger diese Einträge bestehen. Dann sollte man sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen.

Unser Tipp

Die Zahlung einer bestehenden Verbindlichkeit sollte angeboten werden. Erst wenn diese vollständig bezahlt ist, wird der Gläubiger seine Einwilligung zur Löschung der Einträge bei der Schuldnerkartei bewilligen. Von dort wird diese Information automatisch an die Schufa weitergegeben. Diese kann nun wiederum ihre Einträge löschen.

Erst dann ist die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers wieder hergestellt. Ansonsten ist es relativ schwierig, einen Kredit zu erhalten. Es gibt natürlich auch Anbieter, die einen Kredit ohne Schufa-Auskunft anbieten oder zumindest vermitteln. Es müsste dann auf solche Angebote zurückgegriffen werden. Manchmal kann man sich auch mit einem Gläubiger auf Ratenzahlungen einigen. Wenn der Gläubiger bemerkt, dass die Raten regelmäßig gezahlt werden, gibt er gelegentlich auch schon sein Einverständnis zur Löschung negativer Einträge. Man muss hier als Verbraucher auch immer ein bisschen Verhandlungsgeschick mit dem Gläubiger beweisen.

Um nicht in Situationen zu gelangen, die negative Schufa-Einträge nach sich ziehen, sollte man bei der Aufnahme von krediten immer darauf achten, dass die monatlichen Raten problemlos gezahlt werden können. Es muss dann immer noch eine gewisse Summe zur Begleichung der Lebenshaltungskosten und Rückzahlung anderer Kosten übrig bleiben. Dann stellt sich die Frage der Löschung von Schufa-Eintragungen gar nicht.

Natürlich kann auch ein Kredit zu Umschuldungszwecken aufgenommen werden. Dies ist dann von Vorteil, wenn niedrigere Zinsen gezahlt werden müssen als vorher und bisherige Gläubiger befriedigt werden können.

Dieser Artikel wurde am 05.03.2019 von Kreditinform veröffentlicht.

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