Girokonto trotz Schufa
Ein Girokonto dient als Bankkonto in erster Linie der Abwicklung von laufendem bargeldlosem Zahlungsverkehr. Das heißt, auf einem Girokonto gehen regelmäßig Einzahlungen und Auszahlungen ein, die bargeldlos abgewickelt werden sollen. Einzahlungen können zum Beispiel die regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen sein, unter die Auszahlungen fallen Mieten, Leasingraten, Darlehens- und Kreditraten, Kosten für Strom, Telefon und alle weiteren Kosten, die über ein Bankkonto bargeldlos abgedeckt werden sollen.
In der Regel wird bei einem Girokonto die Überziehung des Kontos geduldet, wenn ein langfristiges und regelmäßiges Einkommen vorliegt. Dieser Überziehungskredit – auch Dispositionskredit genannt – dient der Überbrückung von kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten, er kann in der Höhe bis zu zwei oder drei Monatseinkommen betragen. Der Kredit wird mit jedem neuen Lohn- oder Gehaltseingang wieder zurückgeführt und ist deshalb ein kurzfristiges Kreditarrangement. Wenn die Gefahr besteht, dass das Konto soweit überzogen ist, dass der Betrag nicht mehr kurzfristig zurückgezahlt werden kann, wird die Bank in der Regel die Aufnahme eines regulären Konsumkredits fordern. Er ist hinsichtlich der Zinsen die weit günstigere Variante als der Dispositionskredit.
Allerdings kann es Kontoinhaber geben, die eine negative Schufa haben. Das bedeutet, gegen diese Kontoinhaber liegen negative Eintragungen vor. Dies können eine eidesstattliche Versicherung oder eine Zwangsvollstreckung sein. Sie deuten darauf hin, dass der Kreditnehmer wenig kreditwürdig und solvent ist und seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein solcher Kreditnehmer wird kaum einen Kredit bewilligt bekommen, weil das Risiko der Bank zu hoch ist, den Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt zu bekommen. In solchen Fällen kann ein Girokonto ohne Dispositionskredit geführt werden. Damit darf das Konto nicht überzogen werden, es wird lediglich auf Guthabenbasis geführt. Dies ist möglich, damit auch Kontoinhaber mit schlechter Schufa die Möglichkeit haben, mit einem Girokonto am üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Auszahlungen sind dann nur soweit möglich, wie auf dem Konto ein Guthaben vorhanden ist.
Dieser Artikel wurde am 25.12.2010 von Kreditinform veröffentlicht.
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