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Haus kaufen trotz Schufa

Der Kauf eines Hauses ist eine Investition im oft sechsstelligen Eurobereich. Je nach Höhe des Eigenkapitals muss der verbleibende Restbetrag fremdfinanziert werden. Das bedeutet dann die Aufnahme eines höheren oder hohen Kredites, den sich der Kreditgeber durch die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch besichern lässt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Bank oder Sparkasse bei Zahlungsunregelmäßigkeiten des Kreditnehmers Zugriff auf das Grundeigentum hat.

Mit einem Negativ-Eintrag in der Schufa ist es so gut wie ausgeschlossen, zum Hauskauf ein Darlehen zu erhalten. Negativ-Eintrag bedeutet, dass ein oder mehrere Vertragspartner die Schufa über bestehende Zahlungsprobleme des Schuldners informiert haben. In der Regel handelt es sich dabei um Ratenzahlungsverträge, die nicht vollständig, nicht pünktlich oder gar nicht bedient werden. Oder beispielsweise um Leasingverträge, nicht eingelöste Daueraufträge oder Lastschriften für Festnetz- beziehungsweise Mobilfunkverträge. Wird die vereinbarte Zahlung nicht eingehalten, melden die Unternehmen diese Unregelmäßigkeit der Schufa.

Trotzdem sollte derjenige, der an einem Hauskauf interessiert ist, nicht aufgeben, sondern mit dem einen oder anderen Kreditinstitut verhandeln und eruieren, welche alternativen Möglichkeiten der Finanzierung sich anbieten. Das setzt voraus, dass die Bonität sowie Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers außerfrage steht. Der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung in Höhe der Fremdfinanzierung, die an den Darlehensgeber abgetreten wird, ist für beide Seiten eine adäquate Absicherung.

Unser Tipp

Wenn der Versicherungsfall eintritt und die Ratenzahlungen nicht mehr geleistet werden können, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme direkt an den Darlehensgeber. Damit ist das Darlehen getilgt, und die Hinterbliebenen des Darlehensnehmers sind schuldenfrei. Eine solche Risiko-Lebensversicherung muss weiterhin gekoppelt sein mit einem umfassenden Schutz gegen Arbeitslosigkeit, gegen Berufsunfähigkeit sowie Invalidität. Und auch eine Unfallversicherung mit einem 24-Stunden-Unfallschutz gehört zu diesem abgerundeten Versicherungsschutz.

Eine alternative oder ergänzende Möglichkeit ist die Beibringung von Bürgen. Der Darlehensgeber prüft deren wirtschaftliche und finanzielle Situation und lässt sich durch eine Bankbürgschaft das gewährte Darlehen ganz oder teilweise besichern. Wenn der Darlehensnehmer seine Zahlungen nicht mehr leistet, wendet sich der Kreditgeber an den Bürgen, der seinerseits zahlungspflichtig wird. Eine Bürgschaft ist mit Kosten verbunden, die jedoch überschaubar und vertretbar sind.

Umfassender Versicherungsschutz sowie Bürgschaft sind gangbare Möglichkeiten, um einen Hauskauf auch bei einem Negativeintrag in der Schufa zu finanzieren. Der Darlehensgeber ist in jeder Hinsicht abgesichert und bekommt das gewährte Darlehen reibungsloser zurückbezahlt als bei langwierigen, oft jahrelangen Zwangsversteigerungen, die zudem auch noch mit viel Kosten und Personalaufwand für ihn verbunden sind.

Es geht in der Praxis darum, ein Kreditinstitut zu finden, das einer solchen Finanzierung positiv und aufgeschlossen gegenübersteht!

Dieser Artikel wurde am 21.11.2011 von Kreditinform veröffentlicht.

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