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Kreditangebote für Selbständige

Jeder Neustart in die Selbständigkeit ist mit einem organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Je nach Art und Umfang der Existenzgründung muss das Ersparte durch eine Fremdfinanzierung, also durch einen Kredit aufgestockt werden. Für den Jungunternehmer stellt sich die Frage, an welches Kreditinstitut er sich mit seinem Kreditantrag wenden kann.

Für den Kreditgeber steht die pünktliche und vollständige Kreditrückzahlung an erster Stelle. Er versucht, sein Kreditausfallrisiko durch eine möglichst genaue Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers, durch dessen Bonität einzugrenzen. Die wird ganz wesentlich durch das laufende und regelmäßige Einkommen bestimmt, so wie beispielsweise durch das Gehalt eines Angestellten. Hinzukommt noch die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die je nach Kreditinstitut durch einen bestehenden Vertrag zu belegen ist. Derartige Sicherheiten kann der Selbständige nicht vorweisen, und schon gar nicht in der Anfangsphase. In der Praxis vergehen etwa zwei Jahre, bis die erste Einkommensteuererklärung vorliegt. Zwischendurch sind Einnahmen-Überschussrechnung oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters erste Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Vielen Banken und Sparkassen reicht das als Sicherheit aber nicht aus, um auf dieser Grundlage dem Selbständigen einen Kredit zu gewähren.

In dieser Situation bieten sich heutzutage zwei aussichtsreiche Alternativen an. Wenn die eigene Bonität nicht ausreicht, kann eine zweite Person zu Hilfe geholt werden, ein Bürge. In der Regel ist das ein enger Vertrauter aus dem Verwandten- oder Bekanntenpreis. Der Kreditgeber prüft die Bonität des Bürgen, der seinerseits die Situation des Selbständigen kennt und sich mit ihm darin einig ist, dass der in der Lage sein wird, den geplanten Kredit zurückzuzahlen. Die Bürgschaft hilft dabei, die Bedenken des Kreditgebers über einen möglichen Kreditausfall zu beseitigen. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen Kreditinstitut und Bürgen geschlossen, zeitgleich der Kreditvertrag mit dem Selbständigen. Anschließend wird der Kredit ausbezahlt, und dem Jungunternehmer ist so geholfen.

Unser Tipp

Mit dem Peer-to-Peer-Kredit, kurz P2P-Kredit, zu Deutschen Kredit von Privat zu Privat kann sich der Selbständige buchstäblich selbst helfen. Seit einigen Jahren werden diese Kredite von Privatpersonen für Privatpersonen auch in Deutschland auf einem P2P Online Kreditmarkt angeboten. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Selbständige. Erwartet werden ein schlüssiger Businessplan sowie eine mittelfristige Budgetierung. Der Kreditgeber entscheidet darüber, wie er die Selbständigkeit bewertet und sie letztendlich finanziert. Die Kreditkonditionen werden zwischen beiden ausgehandelt, die anschließende finanzielle Abwicklung erfolgt über ein Kreditinstitut. Gesprächs- und Verhandlungspartner des Selbständigen ist kein Kreditinstitut, sondern oftmals ein mittlerweile etablierter Unternehmer, der vor Jahren in derselben Situation gewesen ist und sie insofern nachvollziehen kann und versteht.

Der Selbständige sollte sich in dieser Startup-Phase ausreichend Zeit zum Prüfen und zum Vergleichen nehmen, um die richtige Entscheidung für die kommenden Jahre zu treffen.

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Dieser Artikel wurde am 08.10.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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