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Kreditauskunft - Schufa

Was ist die Schufa? Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung und sie sammelt Daten ihrer rund 4.500 Vertragspartner, welche die Schufa auch finanzieren. Zu diesen Vertragspartnern gehören unter anderem Versicherungen, Banken, Versandhändler und auch Telekommunikationsunternehmen.

Mittlerweile sind mehr als 65 Millionen Verbraucher aus Deutschland in der Schufa registriert, wobei die Schufa keine Behörde ist. Um eventuelle Kreditausfälle für ihre Vertragspartner zu reduzieren, gibt die Schufa jährlich mehr als 85 Millionen Kreditauskünfte.

Welche Daten werden von der Schufa gesammelt? In erster Linie werden in der Schufa die persönlichen Daten des Verbrauchers gespeichert. Hierzu gehören der Name des Verbrauchers, die aktuelle Anschrift und natürlich auch das Geburtsdatum. Aber auch Daten, welche für die Kreditaufnahme relevant sind, werden gespeichert. Hierzu zählen zum Beispiel Informationen zu Konten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Bürgschaften, Mobilfunkverträgen und Darlehensverträge. Diese Daten sammelt die Schufa nicht selbst, sondern erhält sie von ihren Vertragspartnern. Weiterhin ist die Schufa bestens über die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte informiert und auch über vorhandene Eidesstattliche Versicherungen.

Unser Tipp

Grundsätzlich werden nach einem festgelegten Zeitraum die Schufa Daten auch automatisch wieder gelöscht.

Wer kann vorhandene Schufa Daten abfragen? Prinzipiell können alle Unternehmen, welche Lieferungen und Leistungen gegen Kredit gewähren, eine Schufa Abfrage durchführen. Allerdings können auch Unternehmen, welche ein starkes wirtschaftliches Risiko tragen, eine Schufa Auskunft über einen Verbraucher einholen. Hierzu gehören neben Banken, auch Kreditkartenunternehmen und Telekommunikationsunternehmen.

Sobald ein Unternehmen eine Schufa Anfrage vornimmt, muss es eine festgesetzte Gebühr zahlen, wodurch sich die Schufa erst finanzieren kann. Allerdings kann jeder Verbraucher selbst auch seine eigene Schufa Auskunft anfordern. Diese Anfrage ist einmal jährlich für den Interessierten kostenfrei und kostet ansonsten 18,40 Euro. Einer Schufa Abfrage muss der Verbraucher grundsätzlich schriftlich zustimmen, denn ansonsten dürfen die Daten der Schufa nicht angefordert werden. Hat der Verbraucher eine solche Erlaubnis erteilt, kann er diese auch jederzeit widerrufen, was allerdings auch Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben kann. Mit einer vorliegenden Einwilligung darf ein Unternehmen jedoch auch nur einmal eine Auskunft einholen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Anfrage erforderlich, dann bedarf es auch einer erneuten Einwilligung des Verbrauchers.

Was enthält eine Schufa Auskunft? Bei der Schufa wird zwischen zwei Vertragspartnern unterschieden, welche sich in A und B Partner unterteilen. Zu den A Partnern gehören Sparkassen, Banken und Kreditkartenunternehmen und zu den B Partnern gehören beispielsweise Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.

Diese Unternehmen bekommen über eine Schufa Auskunft über eventuelle Zahlungsstörungen eines Verbrauchers, wobei sie jedoch nicht erfahren, in welchem Bereich diese Störungen liegen.

A Partner der Schufa erfahren am meisten Wer zu den A Partnern der Schufa gehört, bekommt alle bankrelevanten Informationen. So zum Beispiel Informationen zu Girokonten, Kreditkarten, aber auch Informationen darüber, wenn der Verbraucher einen Kredit gekündigt hat. Weiterhin bekommen sie Aufschluss über angemahnte oder nicht bezahlte Rechnungen, allerdings erfahren sie nicht, von welchem Unternehmen diese Daten ursprünglich stammen.

Weiterhin erfahren die A Partner der Schufa, ob in den vergangenen zehn Tagen ein anderes Unternehmen eine Schufa Auskunft über den Verbraucher angefordert hat, wobei sie wiederum keine Informationen darüber erhalten, welches Unternehmen diese Anfrage gestartet hat.

Dieser Artikel wurde am 04.02.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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