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Kredite für Selbstständige – das ist zu beachten

Kredite für Selbstständige – das ist zu beachten

Ein Kredit für einen Selbstständigen unterscheidet sich von einem normalen Kredit vor allem durch die Besonderheit einer anderen Bonitätsprüfung. Während bei einem Angestellten recht einfach an Hand seines Einkommensnachweises und seines Vermögens festgestellt werden kann, wie liquide er ist, kann man bei einem Selbstständigen die Prüfung der Bonität nur an Hand seiner geschäftlichen Unterlagen prüfen. Das bedeutet, die Bank muss sich mit seinen Bilanzen und seiner Finanzplanung auseinander setzen, was einen deutlich höheren Aufwand bedeutet als bei einem normalen Kreditnehmer. So kann man bei einem Unternehmer auch im schlimmsten Falle kein Gehalt pfänden. Diese Sicherheit entfällt für die Bank; ein Grund dafür, dass Selbstständige deutlich schwerer einen Kredit bekommen und dann meist zu schlechteren Konditionen. Erfahrungsgemäß erhalten unter den Selbstständigen am ehesten Freiberufler eine Kredit, während es für Gewerbetreibenden noch schwieriger ist. Freiberufler sind meist als Bankkunden gerne gesehen, da sie, jedenfalls nach Ansicht der Banken, gute Schuldner sind und im Schnitt über ein höheres Einkommen verfügen. Vor einem Kreditantrag sollte man bei seiner Bank anfragen, ob die Einstufung Freiberufler oder Gewerbetreibenden bei der Kreditvergabe eine Rolle spielt. Freiberufler sind solche Selbstständige, die eine künstlerische oder wissenschaftliche Profession auf eigenen Rechnung ausüben. Klassischer Weise gehören dazu Ärzte, Schriftsteller, Anwälte und selbstverständlich alle Künstler. Gewerbetreibende dagegen machen sozusagen den Rest aller Selbstständigen aus. Sie betreiben ein behördlich angemeldetes Gewerbe und unterliegen strengeren Vorschriften als ihre freiberuflichen Kollegen. Um als Selbstständiger eine Kredit beantragen zu können, sollte man mindestens ein Jahr lang auf eigenen Füßen gestanden haben. Selbstverständlich benötigt man entsprechende Sicherheiten und alle sonstigen Voraussetzungen wie zum Beispiel eine einwandfreie Schufa. Ein Selbständiger muss der Bank andere Unterlagen beibringen als ein Arbeitnehmer. Während bei letzterem meist die Lohnabrechnung genügt, braucht der Selbstständige eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die meist von seinem Steuerberater erstellt wird. Außerdem eine Bilanz und einen Banknachweis darüber, dass er regelmäßige Zahlungseingänge verbuchen kann. In bestimmten Fällen muss auch ein Steuerbescheid aus den Vorjahren vorgelegt werden.

Dieser Artikel wurde am 05.03.2019 von Kreditinform veröffentlicht.

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