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Privater Darlehensvertrag

Durch die Aufnahme eines Kredits gehen Sie ein Vertragsverhältnis mit dem Finanzdienstleister ein, das für einen festgelegten Zeitraum besteht und durch den Darlehensvertrag geregelt ist. In diesem werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner schriftlich festgehalten. Der Darlehensvertrag muss Ihnen zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls Kreditbedingungen des Anbieters ausgehändigt werden.

Dies erfolgt entweder persönlich, elektronisch oder per Post. Je nach Art des Kredits ist der Darlehensvertrag unterschiedlich gestaltet. Um Sie als Verbraucher zu schützen muss er jedoch stets bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen und wichtige Informationen beinhalten. Hierzu zählen in erster Linie die Konditionen des Kredits, d.h. geltende Zinssätze und Gebühren, der Umfang und die Laufzeit des Kredits und Vereinbarungen zur Auszahlung und Tilgung.

In Bezug auf die Konditionen des Kredits ist der Anbieter verpflichtet im Darlehensvertrag eindeutig die anfallenden Zinskosten zu nennen und hierbei auf den effektiven Jahreszins zu verweisen. Dieser muss zudem als fest oder variabel ausgewiesen werden und kann entweder für die gesamte Laufzeit oder nur für die Dauer der Zinsbindungsfrist gelten. Diese ist kürzer als die Vertragslaufzeit, sodass die Zinsvereinbarung mindestens einmal erneuert werden muss. Darüber hinaus müssen in Kreditverträgen mit Privatpersonen sämtliche Gebühren aufgelistet und erläutert werden, sodass Sie darüber informiert sind welche kreditbezogenen Dienstleistungen zusätzliche Kosten verursachen und wie hoch diese sind.

Unser Tipp

Der Anbieter ist auch verpflichtet anzugeben, ob diese Kosten einmalig oder regelmäßig anfallen und wie sie zu begleichen sind. Sowohl der Effektivzinssatz als auch die weiteren Gebühren werden in Prozent des Darlehensbetrags angegeben. Auch die Höhe und die Laufzeit des Kredits sowie die Art der Bereitstellung und der Tilgung müssen im Darlehensvertrag erwähnt werden. Der Kredit kann entweder in einer Summe ausgezahlt oder in Form eines Rahmenkredits bereitgestellt werden und wird entweder in regelmäßigen Raten, in einer Summe am Ende der Laufzeit oder in flexiblen Leistungen zurückgezahlt. Bei einer Tilgung in Raten wird angegeben, ob die Zahlung monatlich oder vierteljährlich fällig ist und zu welchen Zeitpunkt sie von Ihrem Girokonto eingezogen wird. Inwieweit Sondertilgungen oder eine Stundung der Raten zulässig ist, ist ebenfalls im Darlehensvertrag geregelt.

Dieser Artikel wurde am 12.06.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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