Rechte und Pflichten bei der Autofinanzierung
Es ist ganz sicher kein Vergehen, wenn Sie den Kauf eines neuen Autos nicht in bar entrichten können, sondern dafür auf eine entsprechende Finanzierung zurückgreifen müssen. Dabei ist es grundsätzlich gleich, ob Sie den Finanzierungsvertrag über die Händlerbank abschließen oder ob Sie sich nach einem Anbietervergleich für den günstigsten Finanzierer entscheiden. Letztlich bedeutet der Abschluss eines Kreditvertrages immer, dass Sie die im Vertrag vereinbarten Kreditarten zahlen müssen, und das pünktlich und regelmäßig, was angesichts der der Bank erteilten Einzugsermächtigung in der Regel auch kein Problem darstellen dürfte. Insoweit gehört das pünktliche Zahlen der Kreditrate zu den wichtigsten Pflichten, die Sie als Kreditnehmer haben. Des weiteren müssen Sie der Bank den Fahrzeugbrief als Pfand belassen. Denn der Brief dient dazu, dass die Bank als quasi Eigentümer Ihres Fahrzeugs das Auto dann verkaufen kann, sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Raten aus dem Kreditvertrag eben nicht mehr zahlen. Mit dem Verkaufserlös tilgt die Bank dann den noch offenstehenden Kreditbetrag. Ob die Instandhaltung bzw. regelmäßigen Wartung das Auto zu Ihren Pflichten zählt, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben, kann nur durch einen Blick in den Vertrag beantwortet werden. In Ihrem eigenen Interesse allerdings sollten Sie an einer regelmäßigen Wartung Ihres Fahrzeugs interessiert sein. Haben Sie mit der Autobank jedoch die Option auf eine Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf des Kredites vereinbart, indem Sie die so genannte Schlussratenfinanzierung mit Option auf Fahrzeugrückgabe abgeschlossen haben, dann ist eine regelmäßige Wartung durch eine Fachwerkstatt für Sie eine Verpflichtung. Das gilt im Übrigen gleichermaßen, sollten Sie anstatt einer Finanzierung sich für einen Leasingvertrag entschieden haben. Aber Sie haben auch Rechte! Denn schließlich verdient die Bank mit der Vergabe von Krediten ihr Geld. Und da haben Sie einen Anspruch zu wissen, wie sich die zu zahlende Rate zusammensetzt. So muss die Bank Ihnen den Effektivzinssatz mitteilen, aus dem Sie erkennen können, wie teuer der Kredit tatsächlich ist. Auch die Kosten einer Restschuldversicherung sind explizit durch die Bank Ihnen mitzuteilen. Dazu gehört im Übrigen auch der Verweis auf eine mögliche Sondertilgung oder die Möglichkeit einer vollständigen Kredittilgung vor dem eigentlichen Kreditablauf.Dieser Artikel wurde am 26.03.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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