Schufa Selbstauskunft kostenlos
Bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sind in 479 Millionen Datensätzen Informationen über 66,2 Millionen Bürger gespeichert. Aus diesem umfangreichen Datenbestand werden mehr als 6000 Vertragspartner, angefangen bei Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Versicherungen und Handelsunternehmen bis hin zu Inkassounternehmen, mit Informationen versorgt. Fast jeder, der mit einem Kunden einen Vertrag abschließt, erkundigt sich vorher bei der Schufa über die Bonität des Geschäftspartners. Neben der Weitergabe sogenannter Positiv- und Negativmerkmale, die in den Daten der Schufa für den Einzelnen gespeichert sind, ermittelt die Schufa für ihre Vertragspartner auch einen sogenannten Score-Wert für den einzelnen Bürger, der die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls beinhalten soll. Aus all den genannten Gründen ist es für jeden Verbraucher wichtig, Kenntnis darüber zu erlangen, über welche Informationen ihn betreffend die Schufa verfügt. Seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes besteht deshalb ab dem 1.4.2010 für jede Person das Recht, bei der Schufa einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft über alle sie selbst betreffenden, bei der Schufa gesammelten Daten zu erhalten. Dies schafft zum einen mehr Transparenz, zum anderen kann nur so verhindert werden, dass evtl. fehlerhafte Daten an Dritte weitergegeben werden. Auch das Recht auf umgehende Korrektur fehlerhafter Daten ist in o.g. Gesetz geregelt. Darüber hinaus hat jeder Verbraucher das Recht, Auskunft über den zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens gültigen Score-Wert der Schufa zu erhalten, ebenfalls über die an Dritte innerhalb der letzten 12 Monate übermittelten Score-Werte einschließlich der Namen und Adressen der betreffenden Dritten, sowie über das Zustandekommen der entsprechenden Werte. Dabei muss die Zusammensetzung des Score-Wertes für den Verbraucher nachvollziehbar sein und die Auskunft sollte Einzelbewertungen insbesondere für die Datenarten Kredithistorie, Kreditnutzung, Kreditaktivitäten im letzten Jahr und 'bisherige Zahlungsstörungen' enthalten. Sofern allgemeine Daten oder Anschriftendaten (z.B. häufige Wohnungswechsel) in die Bewertung eingeflossen sind, müssen auch diese Berechnungen in der Auskunft enthalten sein. Ein Antrag auf Selbstauskunft kann bei der Schufa schriftlich, telefonisch, online über das Internet oder persönlich in einem Schufa Servicezentrum gestellt werden. Jeder sollte von dieser Möglichkeit des verbesserten Verbraucherschutzes regelmäßig Gebrauch machen, nicht erst dann, wenn von einem Kreditgeber die eigene Bonität in Zweifel gezogen wird und infolge des angenommenen erhöhten Kreditausfallrisikos die Kreditzinsen entsprechend hoch angesetzt werden.Dieser Artikel wurde am 15.11.2011 von Kreditinform veröffentlicht.
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