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Seriöse Kreditvermittlung

Üblicherweise können Ratenkredite problemlos bei den Kreditinstituten selbst beantragt werden, ohne dass die Inanspruchnahme eines Kreditvermittlers erforderlich wäre. Im Bereich privater Konsumentenkredite werden Vermittler üblicherweise dann beauftragt, wenn ein normaler Kreditantrag bei einer Bank abgelehnt wird, meist aufgrund negativer Schufa Einträge. Seriöse Kreditvermittler können in vielen schwierigen Fällen helfen, aber nicht in aussichtslosen Fällen.

Wo auch seriöse Kreditvermittler nicht helfen können

Im Internet finden sich zahllose Angebote, in denen die Vermittlung von Krediten auch an Kunden ohne pfändbares Einkommen angeboten wird, bisweilen sogar trotz einer bereits abgegeben Eidesstattlichen Versicherung. Solche Angebote können nicht seriös sein! Der vermeintliche Kreditgeber weiß in diesen Fällen über den Antragsteller lediglich, dass er über kein ausreichendes Einkommen verfügt und gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklärt hat, über keinerlei finanzielle Mittel mehr zu verfügen. Welche Absichten bei solchen Angeboten auch verfolgt werden, mit Sicherheit sollen keine Kredite vermittelt werden!

Seriöse Kreditvermittlung trotz negativer Schufa

Die gibt es durchaus! Meist werden dabei so genannte Schweizer Kredite vermittelt. Kennzeichnend für diese Art von Krediten ist, dass zwar keine Anfrage bei der Schufa erfolgt, sehr wohl aber ein Einkommensnachweis gefordert wird. Schweizer Kredite werden daher nur in relativ geringer Höhe vergeben, bei üblichen Arbeitnehmereinkommen ungefähr bis zu einer Größenordnung von 2.500 bis 4.000 Euro. Dies sind selbstverständlich nur grobe Richtwerte.

Unser Tipp

Seriöse Vermittler sollten unbedingt drei Bedingungen erfüllen:

  • Erstens entstehen nur im Fall einer erfolgreichen Kreditvermittlung Kosten, irgendwelche vorab zu entrichtenden Aufwandsentschädigungen oder sonstige erfolgsunabhängige Gebühren sind ein klares Ausschlusskriterium.
  • Zweitens wird nicht der Abschluss einer Lebensversicherung oder eines sonstigen Zusatzvertrags zur Kreditabsicherung verlangt. Solche Absicherungen sind allenfalls bei langfristigen Immobilienfinanzierungen in beträchtlicher Höhe angebracht.
  • Der dritte Punkt erfordert einen genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditvermittlers. Findet sich hier eine Klausel, dass die persönlichen Daten des Antragstellers auch zu anderen Zwecken als der Kreditvermittlung weiter gegeben werden dürfen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen reinen Adresshändler, der lediglich an handelbaren Adressen und Kontodaten interessiert ist.

Dieser Artikel wurde am 15.09.2010 von Kreditinform veröffentlicht.

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