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Sicherheiten für Immobilienkredite

Sicherheiten für Immobilienkredite

Banken sind bekanntlich risikoscheu, besonders seit vor einigen Jahren die Regelungen von Basel II umgesetzt wurden. Für den potentiellen Bauherren bedeutet dies, dass er vor einer Zusage zu einem Immobilienkredit nicht nur andere zahlreiche Hürden zu nehmen hat, wie zum Beispiel den Nachweis seiner Bonität zu erbringen; er muss der Bank auch Sicherheiten für die Baufinanzierung anbieten, am besten so viele wie möglich. Dabei hat der Bauherr es dabei noch etwas leichter als potentielle Kreditnehmer, die Geld für den Konsum leihen wollen. Das zu bebauende Grundstück beziehungsweise das spätere eigenen Haus stellt bereits eine beachtliche Sicherheit dar, während etwas ein Auto, dass man finanziert hat, rapide an Wert verliert und als Sicherheit wenig geeignet ist. Für den Immobilienkredit wird zugunsten der Bank im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen. Das bedeutet, wenn der Kreditnehmer seinen Ratenverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, darf die Bank die Grundschuld verwerten und in die Immobilie vollstrecken. Da man in der Regel nur etwas sechzig, höchstens achtzig Prozent des Immobilienkaufpreises als Darlehen bekommt, ist die Bank meist auf der sicheren Seite und kann ihre Forderung selbst bei einem schnellen Verkauf realisieren. Allein der Immobilienwert wird aber keiner Bank als Sicherheit ausreichen. Naturgemäß neigen Banken dazu, den Kredit möglichst zu mehr als einhundert Prozent abzusichern. Obligatorisch ist natürlich der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens, dass im Ernstfall ebenfalls durch die Bank gepfändet werden kann. Auch Aktiendepots sind bis zu einem gewissen Grad als Sicherheit geeignet, wenn die Bank auch meist nur bis zu vierzig Prozent des Depotwertes als Sicherheit anerkennt, was übrigens im deutlichen Widerspruch zu den Verkaufsargumenten steht, die bei dem Vertrieb solcher Anlagen verwandt werden. Darüber hinaus wird auch üblicherweise eine Lebensversicherung des Schuldner als Sicherheit gefordert, bei der als Begünstigter im Todesfall die Bank eingetragen ist. Das soll verhindern, dass im Falle des Todes des Kreditnehmers die Bank auf ihrer Forderung sitzen bleibt, weil die Erben nicht zahlen können oder wollen und die Erbschaft eventuell sogar ausschlagen.

Dieser Artikel wurde am 05.03.2019 von Kreditinform veröffentlicht.

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