Was ist beim Abschluss einer Autoversicherung zu beachten?
Es ist allgemein bekannt, dass Sie Ihre Autoversicherung zum Ende eines Kalenderjahres kündigen können und dass insoweit Ihr Kfz-Versicherungsvertrag auch immer nur ein Kalenderjahr Gültigkeit besitzt. Dennoch müssen Sie mit Ihrer Autoversicherung mindestens ein Jahr leben, weswegen es nicht unbedeutend ist, bei Abschluss des Vertrages auf einige Dinge zu achten. Denn es ist nicht nur eine günstige Prämie, auf die Ihr Hauptaugenmerk gelenkt werden sollte. Vielmehr kommt es auch auf die Vertragsinhalte an. So sollten Sie auf jeden Fall auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Denn sollte ein durch Sie verursachter Schaden die vereinbarte Deckungssumme überschreiten, müssen Sie die Mehrkosten aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen. Insofern sollte - zu Ihrer eigenen Sicherheit - die Deckungssumme Ihrer Autoversicherung immer 100 Millionen Euro betragen. Ein weiterer Punkt, auf den Sie bei Abschluss Ihrer Autoversicherung achten sollten, bezieht sich auf die so genannte Werkstattbindung. Muss Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls in eine Werkstatt, kann Ihnen Ihre Autoversicherung den Besuch einer speziellen Werkstatt vorschreiben, sollte dieser Passus im Vertrag stehen. In der Regel sind das Werkstätten, die kostengünstig arbeiten bzw. spezielle Verträge mit der Versicherung abgeschlossen haben. Aus diesem Grunde ist die Prämie für die Kfz-Versicherung in diesem Fall dann günstiger. Allerdings handelt es sich bei diesen Werkstätten in der Regel niemals um Vertragswerkstätten und nicht selten müssen Sie weite Wege in Kauf nehmen, um dorthin zu gelangen. Auch hier sollten Sie bei einem vor Vertragsabschluss durchgeführten Versicherungsvergleich darauf achten und notfalls bei der konkreten Versicherung nachfragen. Das gilt auch, sollte es in den Vertragsbestandteilen nicht explizit Erwähnung finden, für die so genannten Ausschlüsse. Nicht selten sichern sich Versicherungen in der Weise ab, dass sie bei bestimmten Schadensereignissen nicht zahlen müssen, sollten Sie als Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben. Ist Ihnen außer der Hauptschuld am Unfall keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, sollten Sie darauf hoffen, einen Rabattretter in Ihrem Vertrag vorzufinden. Dann fahren Sie zwar auf Bewährung, müssen aber keine Höherstufung bei Ihrer Schadensfreiheitsklassen befürchten. Bleibt letztlich noch zu beachten, ob und wenn ja wie hoch ein eventueller Rabatt für Berufsgruppen ausfällt. Beamte und speziell Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten wie auch Landwirte Sonderkonditionen bei ihrer Kfz-Versicherung. In einem vorab erstellten Versicherungsvergleich können Sie über den Prämienrechner sehr schnell herausfinden, wie hoch ein solcher Rabatt für Sie ausfällt, sollten Sie zu den genannten Berufsgruppen zählen. Bleibt zu guter Letzt noch zu erwähnen, dass Sie für einen erfolgreichen Wechsel Ihre Kfz-Versicherung zwingend den Kündigungstermin zu beachten haben; und das ist der letzte Werktag im November.Dieser Artikel wurde am 02.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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