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Was ist beim Abschluss einer Motorradversicherung zu beachten?

Motorradfahren steht für Freiheit, Spaß und Mobilität, es steht jedoch auch für eine erhöhte Gefährdung im Straßenverkehr. Auf zwei Rädern passieren leider sieben Mal mehr Unfälle als mit dem Auto, weshalb gerade für Biker der Versicherungsschutz besonders wichtig ist. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist ohnehin vorgeschrieben, darüber hinaus sollten Motorradfahrer stets über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nachdenken.

Haftpflichtversicherung für Motorräder

Jedes zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug benötigt eine Haftpflichtversicherung, da die Gefährdungshaftung prinzipiell existiert und nur auf diese Weise der Schadenersatz für Dritte bei Unfällen mit einem Motorrad gewährleistet werden kann. Auch wenn der Unfallverursacher wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sein sollte, springt die Haftpflichtversicherung ein, die daher gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihre Deckungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden, in Deutschland sind gesetzlich für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben, bei Sachschäden sind es 1,12 Millionen und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Alternativ kann eine Pauschaldeckung von 50 oder 100 Millionen Euro gewählt werden (empfohlen). Die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall direkt an den Geschädigten, sie ersetzt Krankenhaus- oder Invaliditätskosten, gegebenenfalls übernimmt sie Todesfallleistungen für ein Unfallopfer, sorgt für die Begleichung von Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Gegenständen beziehungsweise übernimmt bei Totalschaden den vollständigen Ersatz und reguliert auch echte Vermögensschäden. Diese entstehen ohne Beteiligung eines Sachschadens, wenn beispielsweise ein liegengebliebenes Motorrad einen Stau verursachen sollte und deshalb Frachten nicht pünktlich zum Lieferort gelangen.

Unser Tipp

Optionale Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Teil- und Vollkaskoversicherung kann optional abgeschlossen werden, verpflichtend ist sie nicht. Besonders für Motorradfahrer wird sie dennoch empfohlen, denn ein Motorrad erleidet bei einem Unfall gewöhnlich einen recht hohen Schaden, vor dem die Kaskoversicherung schützt. Eine Teilkasko ersetzt die Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl oder Raub, Glasbruch, einen Marderbiss oder Wildunfälle am eigenen Motorrad entstehen können. Bei den Wildunfällen findet sich bei vielen Versicherern der Zusatz "Haarwild", was den allgemeinen Vertragsbedingungen des GDV (Gesamtverband der Versicherungsgesellschaften) entspricht. Viele Versicherer gehen jedoch inzwischen über das Haarwild hinaus und versichern auch Unfälle mit Kühen, Pferden, Geflügel oder sonstigen Tieren, auch Vögeln. Es können sich Formulierungen wie "alle Wirbeltiere" oder gar "alle Tiere" finden, im letzteren Fall wäre auch das Ausrutschen auf einer Kröte versichert. Dieses Detail, von Autofahrern eher wenig beachtet, kann gerade für Motorradfahrer sehr bedeutsam sein. Ebenso verhält es sich mit der Vollkaskoversicherung für Motorradfahrer. Hier sind Schäden durch Vandalismus und selbst verursachte Schäden versichert. Die Vollkasko schließt gewöhnlich die Teilkaskoversicherung mit ein, das ist allerdings nicht zwingend. Es handelt sich rechtlich um zwei verschiedene Vertragsbestandteile. Dennoch wird die Kombination in jedem Fall empfohlen. Motorradfahrer benötigen eine Vollkaskoversicherung wahrscheinlich noch dringender als Autofahrer, weil einfach die Gefährdungslage weitaus umfangreicher ausfällt.

Schadenfreiheitsrabatt, Saisonkennzeichen und Wahl einer Selbstbeteiligung

Wie für die Autoversicherung gilt auch für die Motorradversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt gemäß den schadenfreien Jahren des Halters. Dieser kommt bei der Haftpflicht- und bei der Vollkaskoversicherung zur Anwendung, bei der Teilkasko hingegen nicht. Die Versicherungsunternehmen regeln unterschiedlich die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes auch von der bestehenden Autoversicherung, wenn ein Autofahrer zusätzlich ein Motorrad anschafft. Beim Erstabschluss der Motorradversicherung unmittelbar nach dem Führerscheinerwerb starten die meisten Gesellschaften mit Klasse 0, die Prozente bewegen sich zwischen 125 bis 130 Prozent. Wer bereits mindestens drei Jahre einen Motorrad- und/oder Pkw-Führerschein besitzt und schadenfrei gefahren ist, startet bei den meisten Unternehmen mit der SF-Klasse 1/2 und zahlt gewöhnlich 75 Prozent der Prämie. Eine Selbstbeteiligung kann optional gewählt werden, hier kann zwar der Preis der Police sinken, es ist allerdings darauf zu achten, dass gerade bei Motorrädern viele Bagatellschäden entstehen, die dann allein zu tragen wären. Zu beachten wäre bei Motorrädern zudem das Saisonkennzeichen. Dies senkt erheblich die Policenkosten, wenn das Motorrad im Winter ohnehin nicht genutzt wird.

Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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