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Was ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu beachten?

Eine Risikolebensversicherung leistet im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung nur im Todesfall des Versicherungsnehmers. So lassen sich Familienangehörige oder auch Geschäftspartner schon für einen relativ geringen Beitrag finanziell absichern. Beim Abschluss der Risikolebensversicherung sollte auf einige Punkte besonders geachtet werden. In der Praxis werden drei Arten der Risikolebensversicherung unterschieden.

Zum einen gibt es die klassische Variante. Diese wird von einem Versicherungsnehmer abgeschlossen und im Todesfall des Versicherten wird die vereinbarte Deckungssumme an eine zuvor festgelegte Bezugsperson ausbezahlt. Während der Laufzeit zahlt der Versicherungsnehmer gleichbleibende monatliche Beiträge.

Zudem kann eine Risikolebensversicherung auch als Versicherung auf verbundene Leben abgeschlossen werden. Dabei werden zwei oder mehr Personen über eine Police versichert. Die Versicherung leistet immer dann, wenn eine der betreffenden Personen stirbt. Versichern sich als beispielsweise Ehepartner, so wird die Versicherungssumme ausbezahlt, wenn einer der Partner verstirbt. Dabei erfolgt die Auszahlung nur einmalig.

Unser Tipp

Eine weitere Variante ist die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Diese wird zum Beispiel von Banken als Restschuldversicherung angeboten. Die Versicherungssumme sinkt dabei in gleichem Maße wie der noch offene Kreditbetrag. Verstirbt der Versicherungsnehmer, so kann mit der ausbezahlten Versicherungssumme das Darlehen zurückbezahlt. Besonders bei der Immobilienfinanzierung wird dies sehr oft angewendet.

Ausreichende Deckung wählen

Der wichtigste Punkt bei einer Risikolebensversicherung ist die gewählte Deckungssumme. Diese wird beim Abschluss des Vertrages festgelegt und bestimmt zum wesentlichen Teil die Höhe der Beiträge. Als Faustregel empfiehlt sich zur Absicherung des Ehepartners das Dreifache und bei Familien mit Kindern das fünffache Bruttojahresgehalt. Bei den meisten Versicherungen ist eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme nicht möglich.

Die Gesundheitsprüfung

Vor eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann muss der Versicherungsnehmer einige Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Liegen bereits Vorerkrankungen vor, so kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen Einblick in die Krankenakten wünscht. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Kunde dem auch zustimmt. In jedem Falle ist es wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier wissentlich falsche Angaben macht, der riskiert den kompletten Versicherungsschutz. Der Gesundheitszustand fließt ebenfalls in die Beitragsberechnung mit ein. Zudem kann die Assekuranz bei entsprechenden Vorerkrankungen die Annahme des Versicherungsantrags auch ablehnen.

Das Höchsteintrittsalter

Viele Versicherer schließen ab einem gewissen Höchstalter keine Risikolebensversicherungen mehr ab. Das Risiko eines baldigen Todes des Versicherungsnehmers ist dann einfach zu groß. Das genaue Höchstalter ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche und hängt oftmals auch mit dem Gesundheitszustand zusammen. Generell lässt sich sagen, dass ab einem Alter von 55 Jahren nur noch selten eine Risikolebensversicherung angeboten wird.

Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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