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Wie kommt man aus der Schufa raus?

Die Schufa dient dazu, die finanzielle Führung einer Privatperson zu dokumentieren. Hat man einmal einen negativen Eintrag in der Schufa, wird man ihn so schnell nicht mehr los. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Schufa-Auskunft zu bereinigen: Der Eintrag muss als erledigt oder verjährt gelten. Zumindest auf die Erledigung eines Eintrags kann man selbst Einfluss nehmen.

Was sind positive und negative Einträge?

Aufgenommen werden alle finanziellen Bewegungen, die der Schufa gemeldet werden, also beispielsweise die Eröffnung von Konten, die Ausstellung von Kreditkarten oder die Eintreibung von nicht bezahlten Rechnungen. Diese Einträge werden von der Schufa selbst nicht bewertet, haben aber für Personen und Institute eine Bedeutung, die die Schufa-Auskunft einsehen wollen. Sie deuten darauf hin, womit man rechnen kann, wenn man ein Finanzgeschäft mit der Person eingeht, um die es geht. Positiv sind natürlich Einträge, die unproblematische Finanzgeschäfte wie die problemlose Führung einer Kreditkarte dokumentieren. Negativ hingegen sind eingetriebene Schulden oder die Folgen davon, etwa eine eidesstattliche Versicherung oder schlimmstenfalls die private Insolvenz.

Negative Einträge nach Erledigung

Wenn man einen negativen Eintrag aufgrund einer nicht bezahlten Rechnung bekommen hat und diese nun ein Mahnverfahren mit einer Eintragung nach sich gezogen hat, sollte man sich schnellstmöglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und sich mit diesem einig werden. Meistens kann man eine Ratenzahlung aushandeln und sollte diese ebenfalls so schnell wie möglich erledigen. Danach kann man sich bei der Schufa melden und mitteilen, dass der Hintergrund der Eintragung erledigt ist und der Eintrag damit gelöscht werden kann. Die Schufa wird sich beim Gläubiger rückversichern, der dies bestätigen wird - manchmal kann man ihn auch darum bitten, dies schon vor Begleichung der letzten Rate zu bestätigen. Dann wird der Eintrag gelöscht und die Schufa-Auskunft sieht deutlich besser aus.

Unser Tipp

Automatische Löschung

Einige Einträge in der Schufa-Auskunft kann man selbst nicht beeinflussen. Sie stehen dort für bestimmte Zeit und werden erst nach Ablauf entfernt. Vorher wird es sehr schwer oder sogar unmöglich, sie löschen zu lassen. Dazu gehören beispielsweise die eidesstattliche Versicherung und ähnliche ernste Folgen finanzieller Verschuldung. Wenn man einen solchen Eintrag hat, sollte man sich in erster Hinsicht um die Erledigung und die Begleichung der Schulden kümmern, da es andernfalls genauso weitergehen wird wie bisher. Außerdem lohnt es sich, einen Schuldenberater hinzuzuziehen, da er individuelle Tipps geben und sich professionell mit den Gläubigern in Verbindung setzen kann. Am besten kümmert man sich in dieser Zeit um die Entfernung der Einträge, auf die man Einfluss nehmen kann, und wartet die automatische Löschung aller anderen ab.

Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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