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Wohnung mieten ohne Schufa

Beim Vermieten einer Wohnung geht der Vermieter unter anderem auch das Risiko ein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die vereinbarte Miete pünktlich und vollständig zahlen zu können. Vergleichbar mit einer Kreditaufnahme geht es also um die Bonität des Mieters. Sie steht in Relation zur Monatsmiete, und zwar inklusive der Betriebskosten sowie der Nebenkosten.

Anders als Banken und Sparkassen ist der Vermieter kein Geschäftspartner der Schufa, sodass er keine Einsicht in die Datenbank der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung hat. Denn er verleiht kein Geld, sondern vermietet Wohnraum. Trotzdem möchte er sich gerne vergewissern, dass der Mieter als Vertragspartner seine Zahlungspflicht erfüllt, erfüllen kann.

Um Näheres zu erfahren, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten. Er kann vom Mieter auf freiwilliger Grundlage eine Schufa-Selbstauskunft erwarten. Der muss sie nicht beibringen, muss aber dann auch damit rechnen, kein Mieter zu werden. Denn der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, wem er seine Wohnung vermietet, und zwar ohne Angabe von näheren Gründen. Eine andere Möglichkeit ist eine Selbstauskunft des Mieters zu bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Angaben. Die geltende Rechtsprechung hat in bundesweit zahlreichen Urteilen recht genau definiert, wo die Grenzen einer Selbstauskunft sind, was zulässige Fragen sind, und welche als unzulässig nicht beantwortet zu werden brauchen.

Unser Tipp

In den meisten Fällen geht es dem Vermieter um die Sicherheit der Mietzahlung. Wenn der Mieter aus freien Stücken, oder auch auf Nachfrage darlegt, woher und in welcher Höhe er sein regelmäßiges Monatseinkommen bezieht, ist diese Hürde in der Regel genommen. Die Situation bessert sich von Monat zu Monat, in dem die Mietzahlung pünktlich und vollständig erfolgt.

Bei Schufa-Auskünften jeglicher Art sollte bewusst sein, dass in der Datenbank vieles über Ausgaben und Ausgabeverhalten, aber nichts über die Einnahmen erfasst ist. Negativeinträge, die beispielsweise einige Jahre alt sind, können dort noch gespeichert sein, obwohl sich die Einkommenssituation seitdem gravierend verbessert hat. Wenn der Vermieter eine aussagefähige Auskunft erwartet, sollten einvernehmlich Fragen zu einer Selbstauskunft festgelegt und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Die Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises, eventuell ergänzt um einen laufenden Arbeitsvertrag, bringt viel Ruhe und Vertrauen in das zukünftige Miteinander zwischen Vermieter und Mieter. Und wenn der Vormieter schriftlich bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen und die Miete stets pünktlich eingegangen ist, wird das den zukünftigen Vermieter umso mehr beruhigen.

Dieser Artikel wurde am 13.06.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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