Girokonto
Giro heißt im Italienischen ’Kreis’. Mit einem Girokonto bei einer Bank kann man sozusagen dein Geld “kreisen” lassen. Die offizielle Definition lautet: Ein Girokonto dient der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden zu Gunsten oder zu Lasten des Girokontos von der Bank gebucht. Überprüfen kann man diese Zahlungseingänge und -ausgänge auf dem Kontoauszug. Heute ist es selbstverständlich, dass Lohn und Gehalt auf ein Konto überwiesen werden. Doch auch viele Jugendliche erhalten schon ihr Taschengeld auf ein Girokonto. Miete, Telefongebühren, Mitgliedsbeiträge werden einfach und bequem per Dauerauftrag oder Lastschrift - nach Erteilung einer Einzugsermächtigung - vom Konto abgebucht und Rechnungen durch Überweisungen bezahlt. Die Aufträge kann man schriftlich, per Telefon-, Online-Banking oder an Selbstbedienungs-Terminals ausführen. Als Kontoinhaber kann man von seinem Konto selbstverständlich auch Geld in bar abheben oder auf das Konto einzahlen. Normalerweise muss man für das Girokonto bezahlen. Schülern, Auszubildenden und Studenten - den Kunden von morgen - bieten fast alle Kreditinstitute ein kostenloses Girokonto an. Die Bank führt das Konto bei entsprechenden Nachweisen, dass man noch in der Ausbildung ist oder studiert, kostenlos, bis zum Alter von 27 Jahren. Mit einem Kontoeröffnungsantrag kann man bei der Bank seiner Wahl ein Konto eröffnen. Die Bank erfasst damit die für sie erforderlichen Daten, um ein Konto führen zu können. Dabei findet auch eine Legitimaltionsprüfung bzw. ein Identitätscheck statt, denn die Bank möchte sich über die Person und die Anschrift des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin Gewissheit verschaffen. Außerdem müssen auch einige vorformulierte Erklärungen ankreuzen, zum Beispiel, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank gelesen hat und diese akzeptiert. Weiterhin wird die Bank um Unterschrift der SCHUFA-Klausel bitten. Als Kontoinhaber/in erhält man eine Kontonummer und eine Kontokarte, mit der man am Schalter oder am Automaten Kontoauszüge bekommt und Geld abheben kann. Für die Nutzung der Kontokarte am Automaten wird außerdem eine Geheimnummer, die so genannte PIN mitgeteilt. Kontokarte, Kontonummer und Geheimnummer sollte man stets getrennt aufbewahren. Konten für Minderjährige werden nur auf Guthabenbasis geführt. Das heißt, Minderjährige können nur soviel Geld abheben beziehungsweise überweisen, wie auf dem Konto vorhanden ist. Der Kontoeröffnungsantrag muss sowohl vom Minderjährigen (Kontoinhaber) als auch von den Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter unterschrieben werden. Bei einem Guthabenkonto musst keine SCHUFA-Klausel unterschrieben werden.
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