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Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Bescheid, der sowohl eine Forderung “tituliert”, d.h. sichert, als auch Vollstreckungsmaßnahmen ankündigt (Lohn- und Kontenpfändung sind möglich, und auf Dinge von Wert darf der Gerichtsvollzieher den berüchtigten Kuckuck kleben. Danach dürfen sie versteigert werden.) Mahn- und Vollstreckungsbescheide sind Dokumente, die von den meisten Menschen unterschätzt werden.

Der Vollstreckungsbescheid ist nämlich eine Urkunde, aus der der Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben kann (also 30 Jahre das Recht hat, sein Geld einzufordern). Bei einer ungerechtfertigen Forderung ist der Vollstreckungsbescheid die letzte Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Lässt man die Einspruchsfrist von 2 Wochen verstreichen, ist die Forderung tituliert und dann grundsätzlich nicht mehr anfechtbar.

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